Die coronabedingte Regelung zur telefonischen Krankschreibung lief am 31.03.2023 aus. Nun hat der Gemeinsame Bundesauschuss diese dauerhaft und mit sofortiger Wirkung erneut erlassen. Die Entscheidung bezüglich der Regelung fiel im Laufe des heutigen Tages, am 07.12.2023. Demnach kann nach telefonischer Feststellung eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, allerdings weiterhin nur für Erkrankungen mit voraussichtlich kurzer Dauer und regelmäßig milderem Verlauf und nur für maximal 5 Tage. Für Folgebescheinigungen gilt diese Regelung nicht.
Bedeutung für die Branche:
Telefonische Krankschreibungen waren nur während der Coronapandemie möglich. Nun können sich Ihre Mitarbeiter wieder, sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, bei leichten Erkrankungen telefonisch, ohne eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt, krankschreiben lassen.