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DSSV Sachverständigengremium​

Mit dem DSSV-Sachverständigengremium der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Günter Noll und Sabrina Fütterer steht dem DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen ab sofort ein ausgezeichnetes Gremium zur Beratung zur Verfügung. Diese einmalige Konstellation aus dem Zusammenschluss der zwei auf die Fitness- und Gesundheitsbranche spezialisierten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet den Unternehmen der Fitnessbranche die Möglichkeit, bei den unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen und branchenrelevanten Fragestellungen und Belangen auf die Kompetenz von Personen zurückzugreifen, die ihre besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben und der Aufsicht der IHK als Bestellungskörperschaft unterliegen.

Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen sollen Gerichten, Behörden, Wirtschaft sowie der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt und bietet daher keine Gewähr für Qualität, da sie grundsätzlich jedermann verwenden kann. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt höchste Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. Im Gerichtsverfahren werden öffentlich bestellte Sachverständige von den Gerichten hinzugezogen, um die streitigen Sachverhalte zu bewerten. Damit schaffen sie für die streitigen Verfahren eine Entscheidungsbasis.

In der Fitness- und Gesundheitsbranche werden Sachverständige vorwiegend beauftragt, wenn

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  • eine Sache bewertet,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.


Gutachtenschwerpunkte:

  • Unternehmensbewertungen
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Existenzgründungsgutachten
  • Betriebsanalysen
  • Marktanalysen
  • Bankenreporting
  • Berechnungen von Betriebsunterbrechungen (BU)
  • Jahresabschluss Analysen / Bilanz-Check
  • Bewertung von Mitgliederbeständen
  • Substanzwertberechnungen
  • Gerätegutachten

Grundsätzlich kann jedermann einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, mittels welcher Tatsachen festgestellt oder Ursachen ermittelt werden. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.

Des Weiteren fungiert der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Schiedsgutachter, d.h. zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Parteien schnell für Rechtssicherheit.

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Günter Noll

Von der Industrie- und Handelskammer Bonn öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Fitness- und Freizeitanlagen

Auf dem Freibogen 3
53127 Bonn
Tel: 0228 – 298 701

www.fitness-sachverstaendige.de

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Sabrina Fütterer

Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsanalysen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere Sport-, Fitness- und Gesundheitsanlagen

Dahlenkehre 3i
21077 Hamburg
Tel: 040 – 64834357

www.fitness-sachverstaendige.de