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Neues zur Statusfeststellung bei Honorartrainern

Datum: 08.07.2024

Mitte Juni ist es im Bundesarbeitsministerium zu einem „Fachgespräch“ mit der Deutschen Rentenversicherung gekommen. Thema war die verschärfte Prüfpraxis, die die DRV seit Beginn dieses Jahres bei der Statusfeststellung durchführt. Nicht nur in Fitnessstudios war die Tendenz der Prüfung hin zu „abhängig beschäftigt“ zu bemerken. Für selbstständig tätige Lehrer (auch Fitnesslehrer, Kursleiter etc.) wurde besprochen, dass „Lösungen für die bestehenden Unsicherheiten“ gefunden werden sollen. So lange will die DRV die laufenden Verfahren ruhend stellen und auch keine weiteren Betriebsprüfungen hierzu stattfinden lassen. Dies soll zumindest bis zum 15. Oktober 2024 gelten.

Bedeutung für die Branche: 
Wenn die DRV eine Ruhendstellung anbietet, sollte man die Gelegenheit wahrnehmen, da zum einen die Zahlungsverpflichtungen ebenfalls ruhen und zum anderen die Möglichkeit besteht, doch noch einen positiven Bescheid zu erhalten. Sollte die DRV das Verfahren nicht selbst ruhend stellen, kann jeder Inhaber dies auch eigeninitiativ beantragen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie im Mitglieder-Login.

Zur Vorlage

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