DSSV-Newsletter vom 15.02.2021

Anlässlich der bevorstehenden Bund-Länder-Konferenz hat der DSSV alle verantwortlichen Bundes- und Landesministerien zu konsequenten Lockerungen aufgefordert und darauf gedrängt, die Beschränkungen der 2G Plus-Regelung bis spätestens März für Fitness- und Gesundheitsanlagen bundesweit auf 3G zu reduzieren.

Wir erwarten von den Ministerpräsidenten klare Erleichterungen für die Fitnessbranche und erhoffen uns einen einheitlichen und bundesweiten Plan. Dennoch ist wieder zu erwarten, dass die geforderten Lockerungen von den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt werden. Wir sind zuversichtlich, dass Sie in absehbarer Zeit wieder alle Mitglieder in Ihren Studios begrüßen dürfen. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie wie immer auf dem Laufenden.

Bayern setzt Forderungen um – 3G ab 17.02. in bayerischen Fitnessstudios
Bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bayern auf die Forderungen des DSSV reagiert und Lockerungen ab dem 17.02.2022 für Fitness- und Gesundheitsanlagen angekündigt. Die bayerische Staatskanzlei teilte mit: „Unter 3G (geimpft, genesen oder getestet) fallen ab Donnerstag wieder Sportstätten für die eigene Betätigung (also auch Fitnessstudios oder Solarien), Bildungseinrichtungen wie Hochschulen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Musikschulen etc., Bibliotheken, Archive, Museen und der Zugang zu Laienensembles.“

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Achtung: Forderung von Inkassounternehmen oft angreifbar

Viele Studios erhalten seit dem letzten Jahr von Inkassounternehmen Forderungen, die Mitgliedsbeiträge betreffen, die während der Schließungszeiträume von Mitgliedern eingezogen wurden. Es ist zwar richtig, dass Mitglieder, die keines der Kompensationsangebote, die das Studio unterbreitet hat, angenommen haben, die Beiträge zurückfordern können, jedoch bedarf es einer Zahlungsaufforderung des Mitgliedes, um das Studio in Verzug zu setzen. Dies gilt auf jeden Fall, wenn sich das Mitglied bisher nicht zu Ihren Angeboten geäußert hat. Wenn die Mitglieder den Rückzahlungswunsch kommunizieren, sollte das Studio auch ohne Zögern die Beiträge, für die keine Leistung angeboten werden konnte, zurücküberweisen.

Wenn das Mitglied sich nicht bei Ihnen meldet, Sie aber von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten, sollten Sie zwei Dinge veranlassen:

  1. Dem Inkassounternehmen mitteilen, dass Sie hinsichtlich dieser Forderung nicht im Zahlungsverzug befinden, sodass auch keine zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten entstehen.
  2. Mit Ihrem Mitglied in Kontakt treten und diesem signalisieren, dass Sie erfahren haben, dass das Inkassounternehmen beauftragt wurde, bevor das Anliegen an Sie herangetragen wurde. Gleichzeitig sollten Sie die Forderung prüfen und sofort an ihr Mitglied überweisen.

DSSV Online-Seminar: Professioneller Einsatz von Ernährungskonzepten im Fitnessmarkt

Diplom-Ökotrophologin, Ernährungsexpertin des BVB, Dozentin DHfPG und BSA-Akademie, Jola Jaromin-Bowe, erläutert Ihnen in diesem Seminar, wie Sie Ernährungskonzepte professionell in Ihrem Studio einsetzen.

EIN MEHRWERT FÜR IHRE MITGLIEDER!
Allein durch Training kann eine optimale Gewichtsreduktion oder das Erreichen eines Fitnessziels nicht erreicht werden. Somit verschenkt jede Unternehmung, die nicht auch ein Konzept im Bereich Ernährung verfolgt, einen signifikanten Mehrwert für ihre Kunden. Dieser Mehrwert entsteht selten durch gelegentliche Tipps der Trainer, sondern sollte konzeptionell entwickelt und ebenso professionell betrachtet werden, wie die Trainingsplanerstellung und -durchführung. Fernab von Trends und Meinungen gibt es eine Reihe von geprüften und standardisierten Konzepten ausgebildeter Fachkräfte, die sich Kooperationen wünschen.

Zur Anmeldung

Neuer Termin zur Einweisung in die DSSV-Gesundheitsprogramme verfügbar!

Nutzen auch Sie unsere kostenlosen und fertig ausgearbeiteten Präventionsprogramme. Die beiden Kursmanuale „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind 400 Seiten stark und umfassen neben dem Kursleitermanual zusätzlich Stundenbilder, PPT-Vorträge für die Informationsphase, Übungssammlung, Teilnehmerunterlagen und Hilfsmaterialien. Kurz gesagt: Alles, was Sie benötigen! Und das Allerbeste: Die Präventionskurse „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind bereits von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft, was eine unkomplizierte Abrechnung mit den Krankenkassen nach §20 erlaubt.

Jetzt an der Einweisung teilnehmen und die Gesundheitsprogramme nach §20 im Studio anbieten.

Termin: 17.02.2022 | 11-12 Uhr

Zur Anmeldung!