Die Bundesregierung will zum 01.03.2023, mit Rückwirkung für Februar 2023, die sogenannte Gaspreisbremse einführen. Diese soll auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten, sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt.
Hierzu hat Bundesratspräsident Tschentscher, auf Bitten der Bundesregierung, heute eine Sondersitzung des Bundesrates einberufen. Der Bundesrat hat das geplante Gesetz gebilligt, sodass es nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten kann.
Die monatliche Entlastung soll in Form einer Preisdeckelung stattfinden. Diese wird sich auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauches erstrecken. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für diesen Verbrauch gilt eine Deckelung des Gaspreises auf 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Bedeutung für die Branche:
Aktuell sind die Gaspreise im Durchschnitt auf 21 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.Gemessen an der aktuellen Preissteigerung, wird die Gaspreisbremse also eine erhebliche Entlastung bringen.
Wichtig: Da die Gaspreisbremse erst im März 2023 greifen soll, hat die Regierung vereinbart, dass eine erste Entlastung bereits im Dezember 2022 kommen muss. Diese Soforthilfe wird in der Form verwirklicht, dass die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für den Weihnachtsmonat vom Staat übernommen werden. Bei Mietern wirkt sich das erst in der Jahresendabrechnung 2023 mit einer entsprechenden Gutschrift aus. Aber: Wessen Abschläge bereits in 2022 erhöht wurden, der darf diesen Erhöhungsbetrag einbehalten und hat damit schon mal Ausgaben für Dezember 2022 eingespart.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 23.11.2022 von 11 – 12 Uhr findet der letzte Termin zur Online-Einweisung in die DSSV-Gesundheitsprogramme „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ statt. Ab 2023 wird die Einweisung wieder ausschließlich vor Ort stattfinden!
Nutzen auch Sie unsere kostenlosen und fertig ausgearbeiteten Präventionsprogramme. Die beiden Kursmanuale „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind 400 Seiten stark und umfassen neben dem Kursleitermanual zusätzlich Stundenbilder, PPT-Vorträge für die Informationsphase, Übungssammlungen, Teilnehmerunterlagen und Hilfsmaterialien.
Kurz gesagt: Alles, was Sie benötigen! Und das Allerbeste: Die Präventionskurse „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind bereits von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft, was eine unkomplizierte Abrechnung mit den Krankenkassen nach §20 SGB V erlaubt.
Für Fitnessinteressierte zählt oftmals nicht nur der Preis, vielmehr spielt die Qualität des Angebots eine zentrale Rolle. Wer seine Mitglieder langfristig für das eigene Studio begeistern und sogar Neukunden gewinnen will, muss daher mit der Zeit gehen. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Betreiber nicht alle Geräte kaufen, sondern auch andere Finanzierungsformen nutzen. Eine zentrale Rolle dabei spielt das Thema Leasing, wobei es in der Fitnessbranche einige Besonderheiten zu beachten gibt. Diese Broschüre möchte Ihnen als Studiobesitzer oder -betreiber daher einige Informationen vermitteln, die Sie für Ihre Finanzierungs- und Leasingentscheidung benötigen.
go2energy – Klimaneutrale Wärmeversorgung
Ohne die Energiewende im Wärmesektor ist das Ziel der Klimaneutralität nicht zu erreichen. Dabei steht die Wärmewende noch ganz am Anfang. Bislang beruht die Wärmeversorgung in Deutschland noch zu weit über 80 Prozent auf fossilen Energien und hat sich im letzten Jahrzehnt kaum verändert.
In unserem Online-Seminar am 17.11.2022 um 11 Uhr „Sport goes zero – Klimaneutrale Wärmeversorgung“ wollen wir aufzeigen, welche Einsparungen bei der Wärmeerzeugung möglich sind und wie der Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmversorgung gelingen kann.
Das Online-Seminar zeigt ganz pragmatisch, wie Sie die Energieeffizienz Ihrer Heizungsanlage erhöhen und Ihre bestehende Heizungsanlage klimafreundlich sanieren können.
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Neue GEFAHREN im Arbeitsrecht
In unserem aktuellen Online-Seminar am 23.11.2022 um 11 Uhr erläutern wir Ihnen, zu welchen beachtenswerten arbeitsrechtlichen Veränderungen es im Jahr 2022 gekommen ist.
Nicht nur die Anhebung des Mindestlohnes, auch die Änderung des sog. Nachweisgesetzes fordert eine schnelle Reaktion des studiobetreibenden Arbeitgebers. Ebenso hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Aufzeichnungsverpflichtung der Arbeitszeit für Furore gesorgt. Unser Seminar stellt konkrete Handlungsmöglichkeiten vor.
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