Offensichtlich werden in letzter Zeit wieder vermehrt Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird LLP an Studios übersandt. Inhaltlich wird eine Verletzung der geschützten Wortmarke CrossFit behauptet, da sie angeblich unberechtigterweise verwendet wird. Die CrossFit LLC ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Fitnessbranche und Markeninhaberin der gleichnamigen Marke CrossFit. Betroffen von derartigen Abmahnschreiben sind neben Online-Händlern auch Anbieter von Sportkursen mit der Bezeichnung CrossFit.
Bedeutung für die Branche:
Die Bezeichnung „CrossFit“ ist markenrechtlich geschützt. Sie vermeiden jegliches Risiko, wenn Sie diesen Begriff nur mit entsprechender Lizensierung verwenden. Sollten Sie allerdings eine Abmahnung erhalten, stehen wir für eine Beratung zur Verfügung, da insbesondere die Höhe der angesetzten Vertragsstrafe und der Streitwert in der Regel überprüfbar sind.
Vom 13. bis 15. April 2023 heißt es „Köln calling“: Besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Team den diesjährigen FIBO Congress und freuen Sie sich auf über 80 Vorträge renommierter Expertinnen und Experten aus den Themenbereichen Training, Ernährung, Mental/Coaching, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Management und Existenzgründung. Die Tickets sind ab sofort buchbar.
Zum zweiten Mal in Folge wird der FIBO Congress von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) und der BSA-Akademie unter Federführung der FIBO organisiert und durchgeführt. Im Congress-Centrum Nord Koelnmesse können sich Interessierte in den kurzweiligen Vorträgen über die neuesten Entwicklungen, Ergebnisse und Trends der Fitness- und Gesundheitsbranche informieren und anschließend in der Speakers Corner mit den Referierenden diskutieren.
Weitere Informationen
Selbstverständlich finden Sie uns auch auf der FIBO in der Halle 7, Stand 63.
Seit dem 01. März 2022 müssen gemäß des „Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ alle neu geschlossenen Verträge dem neuen Gesetz angepasst werden.
Das Gesetz umfasst Änderungen der gesetzlich zugelassenen Laufzeiten und Kündigungsfristen und verpflichtet Sie zur Einführung eines Kündigungsbuttons bei online abgeschlossenen Verträgen. Neben den vertraglichen Auswirkungen, die Fitnessstudiobetreiber diesbezüglich beachten müssen, stehen Ihnen unterschiedliche Muster-Mitgliedsverträge sowie ein Hinweisblatt für Ihre Mitglieder zu Verfügung.
Alle Informationen finden Sie hier.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 14.12.2022 (L6U61/20) entschieden, dass ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit nicht immer ein Wegeunfall sein muss.
Nachdem die Klägerin etwa 200 m entfernt von der Arbeitsstätte ihren PKW abgestellt hat und um das Auto gegangen ist, hat sie sich das Sprunggelenk gebrochen. Der Gang um das Auto diente allerdings dazu, eine Abdeckmatte an die Frontscheibe anzubringen, damit diese während ihrer Arbeitszeit nicht zufror.
Die zuständige Unfallkasse hat das Umknicken und den damit einhergehenden Sprunggelenksbruch der Klägerin nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat der Unfallkasse Recht gegeben. Das Abdecken der Frontscheibe stelle einen räumlichen Abweg dar, der eine vom (Arbeits-) Weg unabhängige Verrichtung erfordere. Eine Unterbrechung des Arbeitsweges sei damit zu bejahen.
Bedeutung für die Branche:
Verletzt sich ein Mitarbeiter auf dem Arbeitsweg, entbindet Sie diese Entscheidung nicht davon, den Unfall unbedingt der Versicherung zu melden. Sollte danach die Unfallversicherung die Übernahme des Falles verweigern, kann dies beispielsweise aus vorgenannter Unterbrechung des Arbeitsweges resultieren. Sind Sie von einem ähnlichen Sachverhalt betroffen?
Wir beraten Sie gerne!
Sie möchten Ihr Gesundheitsangebot erweitern und wertvolle Kunden gewinnen?
Nutzen Sie als DSSV-Mitglied die kostenlosen und fertig ausgearbeiteten DSSV-Gesundheitsprogramme.
Beide Kursmanuale „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ umfassen neben Stundenbildern PPT-Vorträge für die Informationsphase, Übungssammlung, Teilnehmerunterlagen und Hilfsmaterialien. Kurz gesagt: Alles, was Sie benötigen! Und das Allerbeste: Die Präventionskurse „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind bereits von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft, was eine unkomplizierte Abrechnung mit den Krankenkassen nach § 20 erlaubt.
Alle Einweisungstermine sowie die Voraussetzungen Ihrer Teilnahme finden Sie hier.
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Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
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