Wer ab 2025 E-Ladesäulen installieren muss

Neue gesetzliche Anforderungen: Das “GEIG”, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, bringt ab dem 01.01.2025 neue Auflagen für Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Gemeinsam mit unserem Fördermitglied go2zero informieren wir über die Details und zeigen Lösungen auf. Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen:

  • Jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen ist mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
  • Bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
  • Bei einem Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten und mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Jedoch beinhaltet das Gesetz einige Ausnahmen. So gibt es keine Pflicht zur Umsetzung bei Gebäuden, die sich im Besitz von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Zudem sind die Regelungen für Bestandsgebäude ausgesetzt, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

go2zero bietet verschiedene Modelle zur Installation von Ladeinfrastruktur. Eines umfasst, dass go2zero die Planung, die Abstimmung mit dem Netzbetreiber, die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur inkl. Strombelieferung und Abrechnung übernimmt. Dabei entstehen keine Investitions- oder Folgekosten für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus erhält der Eigentümer der Parkplätze eine Erlösbeteiligung je kWh-Ladestrom.

Ihr Ansprechpartner
Herr Francis Jehser
f.jehser@go2-zero.de
0151 74375750