Achtung!

SICHERN SIE SICH IHREN GEMA-RABATT!

Einwilligungserklärung bis zum 14. April notwendig

Im Rahmen des Gesamtvertrages zwischen der GEMA und dem DSSV, wonach der 20%ige Nachlass an das Bestehen einer DSSV-Mitgliedschaft gekoppelt ist, soll bis Ende April ein Datenabgleich erfolgen. 
 

Selbstverständlich gibt der DSSV nur die Daten der Mitglieder an die GEMA weiter, die ihre Einwilligung erteilt haben.

Da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Daten ohne Einwilligung unserer Mitglieder weitergeben dürfen, müssen wir Sie bitten, uns diese Einwilligung zu erteilen, wenn Sie gemapflichtige Musik nutzen und weiterhin von der Rabattierung profitieren wollen.

Bitte wählen Sie im hier hinterlegten Formular „ja“, wenn Sie den Rabatt weiterhin erhalten wollen und wir Ihre Daten weitergeben dürfen.

Wählen Sie „nein“ aus, wenn wir Ihre Daten nicht weitergeben sollen und Sie auf den Rabatt verzichten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Daten nicht weitergeben bzw. Sie nicht weiter von den Rabatten profitieren können, wenn Sie sich nicht bei uns melden.