FAZIT

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WAS WAR WICHTIG

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025

Was sich 2025 ändert!

Zum 1. Januar 2025 traten in Deutschland bedeutende Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und den maßgeblichen Rechengrößen in Kraft. Diese Anpassungen reflektieren die Lohnentwicklung des Vorjahres und haben direkte Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Beitragssätze:

Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert bei 14,6 %. Allerdings wurde der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz auf 2,5 % angehoben.

Pflegeversicherung: Der Beitragssatz steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 %. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz aufgrund des Kinderlosenzuschlags auf 4,2 %.

Rentenversicherung: Der Beitragssatz bleibt stabil bei 18,6 %.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz verharrt bei 2,6 %.

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG):

Die BBG legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze sind beitragsfrei.

Kranken- und Pflegeversicherung: Die BBG steigt auf 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Erstmals gilt eine einheitliche BBG von 96.600 Euro jährlich bzw. 8.050 Euro monatlich in ganz Deutschland. Zuvor gab es unterschiedliche Werte für die alten und neuen Bundesländer.

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze):

Diese Grenze bestimmt, ab welchem Jahreseinkommen Arbeitnehmer die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben.

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: Sie erhöht sich auf 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich.

Bezugsgröße:

Die Bezugsgröße dient als Referenzwert für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Berechnungen.

Bundeseinheitliche Bezugsgröße: Sie steigt auf 44.940 Euro jährlich bzw. 3.745 Euro monatlich.

Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich:

Geringfügige Beschäftigung (Minijob): Die Verdienstgrenze erhöht sich auf 556 Euro monatlich.

Übergangsbereich (Midijob): Der Verdienstkorridor erstreckt sich von 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.

Die Rechengrößen als Übersicht finden Sie auch hier!

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