FAZIT

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WAS WAR WICHTIG

Rechtliche Änderungen 2025 …oder vorher!

Änderungen zum 01. November 2024

Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH)

Das sogenannte Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde zum 31.10.2024 eingeführt, um die Justiz von massenhaften Einzelklagen zu entlasten. Dieses Verfahren ermöglicht es dem BGH, grundlegende Rechtsfragen zu klären, selbst wenn das konkrete Revisionsverfahren durch Rücknahme oder Vergleich beendet wurde. Die Leitentscheidung dient den Instanzgerichten als Orientierung und fördert eine einheitliche Rechtsprechung. Beispiele für Anwendungsbereiche sind Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal oder unzulässigen Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ab. Dadurch wird die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens trans- und intergeschlechtlicher sowie nichtbinärer Personen einfacher. Die Anpassung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden, die Einholung von Sachverständigengutachten und einer gerichtlichen Entscheidung entfällt künftig. Stattdessen reicht eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung aus.

Änderungen 2025

Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Anpassung bedeutet, dass Beschäftigte, die aktuell zwischen 538 und 556 Euro monatlich verdienen, ab 2025 als Minijobber gelten, sofern ihr Verdienst nicht entsprechend erhöht wird. Dadurch entfällt die Sozialversicherungspflicht, und es gelten die Regelungen für Minijobs. Überprüfen Sie als Arbeitgeber daher die Arbeitszeiten und den Verdienst Ihrer Mitarbeiter sorgfältig, um sicherzustellen, dass die Beschäftigung den gewünschten sozialversicherungsrechtlichen Status behält.

Die E-Rechnung wird Pflicht

Im Zusammenhang mit der Einführung der E-Rechnung zwischen Unternehmern (B2B-Bereich) gibt es zwar Übergangsfristen, aber es gilt auch, dass alle Unternehmer bereits ab dem 01.01.2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, sodass sich die Studios technisch zum 1. Januar 2025 entsprechend einrichten müssen. Hinsichtlich der Rechnungserstellung gibt es bis Ende 2026 noch ein Wahlrecht: Danach dürfen Unternehmen für Umsätze, die in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 ausgeführt werden, neben der E-Rechnung auch noch Papierrechnungen ausstellen. Übrigens: Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt weiterhin deren Zustimmung Voraussetzung für die elektronische Rechnungsstellung.

Kindergeld

Um fünf Euro pro Kind und Monat wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2025 erhöht, sodass Familien künftig 255 Euro monatlich für jedes Kind  erhalten. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Anhebung um vier Euro geplant, wodurch das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat steigen wird.

Steuerliche Entlastungen

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2025 von 11.784 Euro auf 12.084 Euro, was zu einer Entlastung für Steuerzahler führt.

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