FAZIT

.

WAS WAR WICHTIG

Bundesrat gibt grünes Licht: Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit für Lehrkräfte beschlossen

Seit längerem drängt der DSSV über die BDA darauf, die sozialversicherungsrechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf die in den Mitgliedsbetrieben bestehende Problematik „Freiberufler“ durch eindeutige Regelungen zu beseitigen, da bei Betriebsprüfungen zum Teil erhebliche, mitunter existenzgefährdende Nachforderungen auflaufen. Die insoweit ergangene Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren zu Lasten einer selbstständigen Tätigkeit immer strenger, so dass seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil und auch dem Beschluss des Landessozialgerichts München vom 18.08.2023 faktisch eine Zusammenarbeit mit „selbstständigen“ Trainern extrem unsicher ist, da diese mittlerweile – soweit es bei den Sozialversicherungsprüfungen thematisiert wird – grundsätzlich als scheinselbstständig angesehen werden. Zudem hat auch die Deutsche Rentenversicherung sich der Rechtsprechung angeschlossen, so dass jedenfalls seit Anfang 2024 im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird.

Diese Entwicklung hat für die Fitnessstudiobranche eine erhebliche Bedeutung, da die Beschäftigung von freiberuflichen Trainern jedenfalls im Kursbereich üblich ist und ein Wechsel in die abhängige Beschäftigung oft aus einer Vielzahl von Gründen kurzfristig nicht möglich ist.

Mehr erfahren!

Themenüberblick:

Bundesrat gibt grünes Licht: Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit für Lehrkräfte beschlossen
Mehr erfahren
Hier klicken
Gülizar Cihan in den Ausschuss Bildung der BDA berufen
Mehr erfahren
Hier klicken
DSSV e. V. verstärkt seine Ausschüsse mit Branchenexperten
Mehr erfahren
Mehr erfahren
DHfPG mit dem Deutschen Servicepreis ausgezeichnet
Mehr erfahren
Mehr erfahren
Basic-Fit tritt dem DSSV mit allen Studios bei
Mehr erfahren
Hier klicken
Jobporträt: "Fitnesstrainer"
Mehr erfahren
Hier klicken

Noch kein Mitglied?

Mehr über den DSSV erfahren
oder direkt zur Anmeldung!