DSSV-Newsletter vom 24.02.2022

Immer mehr Bundesländer ziehen nach – 3G in den Studios!

Wir erfreuen uns an der immer weiter steigenden Zahl an Bundesländern, die für unsere Branche auf die 3G-Regelung lockern. Sie bietet Ihnen nun wieder die Möglichkeit, allen Mitgliedern ein Fitnesstraining in Ihrer Anlage niederschwellig anzubieten. Zum heutigen Stand (24.02.2022) wurde die 3G-Regelung bereits in einigen Bundesländern angekündigt bzw. entsprechend umgesetzt.

  • Bayern, seit 17.02.
  • Baden-Württemberg, in der Warnstufe ab 23.02.
  • Niedersachsen, ab 24.02.
  • Brandenburg, ab 04.03.
  • Hessen, ab 04.03.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Bundesländern, nur um von der Landesregierung bestätigte Informationen handelt. In einigen weiteren Bundesländern wurde eine 3G-Regelung für Fitnessstudios bereits über die Presse bekannt gegeben, jedoch noch nicht von der Landesregierung bestätigt. Diese Bundesländer sind in der aktuellen Auflistung nicht mit aufgenommen. Wir halten Sie wie gewohnt auf dem Laufenden!

Hier zu den Coronaschutz-Verordnungen der Bundesländer.

Online-Seminar: Professioneller Einsatz von Ernährungskonzepten im Fitnessmarkt

Diplom-Ökotrophologin, Ernährungsexpertin des BVB, Dozentin DHfPG und BSA-Akademie, Jola Jaromin-Bowe, erläutert Ihnen in diesem Seminar, wie Sie Ernährungskonzepte professionell in Ihrem Studio einsetzen.

EIN MEHRWERT FÜR IHRE MITGLIEDER – jetzt noch schnell anmelden!
Allein durch Training kann eine optimale Gewichtsreduktion oder das Erreichen eines Fitnessziels nicht erreicht werden. Somit verschenkt jede Unternehmung, die nicht auch ein Konzept im Bereich Ernährung verfolgt, einen signifikanten Mehrwert für ihre Kunden. Dieser Mehrwert entsteht selten durch gelegentliche Tipps der Trainer, sondern sollte konzeptionell entwickelt und ebenso professionell betrachtet werden, wie die Trainingsplanerstellung und -durchführung. Fernab von Trends und Meinungen gibt es eine Reihe von geprüften und standardisierten Konzepten ausgebildeter Fachkräfte, die sich Kooperationen wünschen.

Zur Anmeldung

Politische Arbeit auf Kommunalebene vorantreiben

Als Verband ist es unsere Aufgabe stets im Austausch mit Ministerien, Politiker:innen und Ausschüssen zu sein, um die Forderungen und Wünsche der Branche zu vertreten, bestmöglich durchzusetzen und die Anerkennung der Branche weiter voranzubringen.  Hierzu kann jeder Studiobetreibende einen Beitrag leisten und unsere Arbeit unterstützen, indem Sie vor Ort auf regionaler Ebene aktiv werden und wir gemeinsam die Ziele der Branche an die verschiedenen politischen Ebenen herantragen.

Dafür wollen wir Ihnen mit nützlichen Musteranschreiben, Studien und Leitfäden ein Tool an die Hand geben, um die regionale, politische Arbeit bei Ihnen direkt vor Ort zu stärken.

Wo suche ich nach Pressekontakten? Wie lade ich Politiker:innen ins Studio ein? Und welche Kooperationen kann ich sowohl zur Neumitgliedergewinnung als auch für die politische Arbeit nutzen?

Gemeinsam stellen wir die Weichen für die Branche!

Hier finden Sie alle weiteren Informationen.

Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober 2022

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben werden soll. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei zunächst um den beschlossenen Entwurf handelt. Die Minijob-Grenze soll dabei gleichzeitig auf 520 Euro steigen und sich zukünftig dynamisch am jeweiligen Mindestlohn orientieren. Für die Arbeitgeber:innen bedeutet das, dass sowohl jetzt wie auch zukünftig im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses eine Wochenarbeitszeit der Mitarbeitenden von 10 Stunden planbar ist.

Zur Erinnerung: Der Mindestlohn wird ab 1. Juli 2022 planmäßig auf 10,45 Euro angehoben. Gegebenenfalls müssen Sie dann die Stundenanzahl der Beschäftigten anpassen, um die Verdienstgrenze von dann noch 450 Euro nicht zu überschreiten. Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie im Mitglieder-Login unter: Rechtliches – Arbeitsrecht – Mindestlohn.

Außerdem wird die Höchstgrenze für eine Midijob-Beschäftigung zum 01. Oktober 2022 von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.