Im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftsministerkonferenz haben sich Bund und Länder sowie prüfende Berufsorganisationen auf eine finale Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. In Bezug stehen die Überbrückungshilfen 3, 3 Plus und 4 sowie die November-, und Dezemberhilfen der vergangenen Jahre.
Die finale Frist für die Schlussabrechnung der Hilfsprogramme läuft zum 30. September 2024 aus.
Staatsminister Hubert Aiwanger erklärt: „Die Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg […]. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen.“