Aktivitäten des DSSV
Hier finden Sie eine Übersicht der Aktivitäten des DSSV im Rahmen der Corona-Pandemie.
Abhandlung belegt: Sicheres und notwendiges Training in Fitnessstudios auch während der Pandemie
Schon seit Beginn der Pandemie wertet der DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen in Zusammenarbeit mit seinem Bildungspartner, der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), Daten zum Infektionsrisiko in Fitness- und Gesundheitsanlagen aus. Das eindeutige Ergebnis: Ein gesundheitsprotektives Training unter Hygieneauflagen (Zugangskontrolle, Abstandsregeln, Maskenpflicht auf den Wegen) ist sicher und übersteigt mit dem verbundenen gesundheitsfördernden Nutzen (körperlich wie mental) das geringe Restrisiko einer Infektion.*
Ein systematisches Review von Stockwell et al. (2021), das insgesamt 66 Studien und damit n = 86.981 Probanden umfasst, bestätigt nun, dass die Lockdowns zu einem Rückgang körperlicher Aktivität und zu einem gleichzeitigen Anstieg sitzender Tätigkeiten führten. Ein gefährlicher Trend!
Laut dem stellv. Geschäftsführer des DSSV, Florian Kündgen, sind während der Pandemie die Menschen viel weniger aktiv als noch zuvor. „Indirekt beeinflusst damit die Pandemie auch nicht übertragbare Zivilisationskrankheiten. Nicht nur eine Corona-Infektion bedroht so unsere Gesundheit – Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind immer noch die häufigste Todesursache in Deutschland. Regelmäßiges gesundheitsorientiertes Training senkt das Risiko ähnlicher Erkrankungen, stärkt das Immunsystem und beugt Leiden des Bewegungsapparates vor.“
Nach Prof. Dr. Sarah Kobel, Leitung Marktforschung, DHfPG: „Hinzu kommt, dass das subjektive mentale Befinden signifikant besser ausgeprägt ist, wenn die Fitness- und Gesundheitsanlagen geöffnet sind – im Vergleich zum subjektiven mentalen Befinden während der Lockdowns. Dies unterstreicht die Bedeutung regelmäßigen Trainings auch auf die psychische Gesundheit der Menschen – eine Größe, die gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation nicht außer Acht gelassen werden darf.“
Eine weitere Studie von EuropeActive, in der 185 Millionen Besuche in Fitnessstudios analysiert wurden, bestätigt das geringe Infektionsrisiko ebenso. Bei den mehr als 185 Millionen analysierten Besuchen liegt die Zahl der bestätigten Fälle bei 0,87 – das bedeutet ein Fall pro 100.000 Besuche.**
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung mit einem nach wie vor hohen Anteil an Neuinfektionen, aber einer sinkenden bzw. stagnierenden Zahl von Intensivbettenbelegung, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund mehr, die geltenden Maßnahmen in dieser Form beizubehalten – besonders für eine Branche, die einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung leisten kann.“, verlautet Birgit Schwarze, Präsidentin des DSSV.
Da zudem die Prüfkapazitäten völlig überlastet sind, ist insbesondere die Grundlage für die 2G+ Regel faktisch nicht mehr gegeben. Deshalb muss die Testpflicht sofort entfallen und weitere konsequente Lockerungsschritte für die Fitness- und Gesundheitsanlagen angegangen werden. Ein regelmäßiges körperliches Training muss aktuell mehr sein als nur ein guter Vorsatz für das Jahr 2022, sondern als aktiver Beitrag zur eigenen Gesundheit verstanden werden.
* Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durch regelmäßigesFitnesstraining: Die Bedeutung der Fitness- und Gesundheitsbranche als Gesundheitsdienstleister – eine wissenschaftliche Betrachtung –
** An independent assessment of COVID-19 cases reported in fitness clubs and leisure facilities across Europe: a THiNK Active report
Wir konnten diese und vergangene Woche einige Erfolge verbuchen. Das liegt auch an Ihrem Engagement vor Ort! Lassen Sie sich nicht entmutigen und bleiben Sie weiterhin politisch aktiv.
Am heutigen Tage haben wir erneut dem BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) mit Nachdruck mitgeteilt, dass die Zugangshürden zur Überbrückungshilfe IV dringend abgesenkt werden müssen. Aufgrund der nochmals geringen Umsatzrentabilität der Betriebe rutschen viele, der von den 2G Plus Einschränkungen betroffenen Anlagen, endgültig in die Verlustzone. Dies konnten wir u.a. durch die durchgeführte Umfrage untermauern.
Wie zu erwarten war, ist auch die Nachfrage zum Start des neuen Jahres stark zurückgegangen (Vergleich zu Vorkrisenzeiten). Die Check-Ins in Fitness- und Gesundheitsanlagen haben sich im Schnitt um 44 Prozent im Vergleich zu 2020 reduziert und auch die Neuanmeldungen sind um 65 Prozent gesunken. Weiter ist an den Daten klar zu erkennen, dass bei umfangreicheren Auflagen (2G Plus ohne Booster-Anerkennung) die Ergebnisse noch negativer ausfallen als bei weniger strengeren Regeln (2G).
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden der Umfrage und halten Sie über den Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium weiterhin auf dem Laufenden.
Am 07.01.2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie die Ausführungsbestimmungen der Überbrückungshilfe IV bekanntgegeben, wie wir bereits berichteten.
Die jetzige Phase ist die wichtigste des Jahres für die Fitness- und Gesundheitsanlagen, da jetzt im Normalfall ein Drittel der Neumitgliedschaften geschlossen werden. Die Branche ist leider von einer hohen Fluktuationsrate aus den vergangenen Lockdowns betroffen. In Bezug auf Neumitgliedschaften beobachten wir eine deutliche und gegenteilige Entwicklung zu den Jahren vor der Corona-Krise. Aktuell kommt es in den Betrieben wieder vermehrt zu zahlungsfreien Ruhezeiten und Kündigungen aufgrund der 2G bzw. 2G plus Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Wir haben wiederholt Kontakt zum BMWi aufgenommen und unseren Unmut über die hohen Zugangshürden der Hilfe bekundet, die als realitätsfern einzuordnen sind.
Daher fordern wir vom BMWi schnellstmöglich eine Anpassung der Fußnote 15 in den FAQ der Überbrückungshilfe IV um den Zugang zu den notwendigen Hilfen für die gesamte Branche zu erleichtern.
Das komplette Anschreiben finden Sie hier.
Für ein anberaumtes Gespräch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) brauchen wir Ihre Unterstützung! Schenken Sie uns ein wenig Ihrer Zeit und beantworten Sie die aktuellen Umfrage, damit wir weiter mit aussagekräftigen Argumenten Forderungen die entsprechenden Ministerien stellen können. Mit den daraus resultierenden Daten wenden wir uns mit Forderungen für die Fitness- und Gesundheitsbranche an das BMWi.
Nach der Ministerkonferenz am vergangenen Freitag sind leider keine Lockerungen für die Fitness- und Gesundheitsanlagen beschlossen worden. Zum Jahreswechsel boomt traditionell die Fitnessbranche und ganz besonders im Januar. Die aktuellen coronabedingten Auflagen machen Ihre Arbeit als Fitnessanbieter nicht einfacher.
In Anbetracht des dynamischen Infektionsgeschehens, geschuldet der Omikron-Variante, und der Gefährdungsbeurteilung durch die politischen Entscheider werden die geltenden Regelungen und Einschränkungen wohlmöglich sogar in einzelnen Bereichen weiter ausgeweitet. Der DSSV bleibt am Ball und wird sich weiterhin für Sie und die Branche mit aller Macht einsetzen.
Aber wir benötigen auch Ihr Engagement vor Ort. Auf Gemeinde- oder Landkreis-, aber auch auf Landesebene sind auch Sie gefordert. Scheuen Sie sich nicht, die Entscheider in Ihre Anlagen einzuladen, ihnen Ihre Zugangs- und Hygienekonzepte vorzuführen. Nutzen Sie gerne dazu auch unsere evidenzbasierten Studien, die aufzeigen, dass gesundheitsprotektives Training der Krankheitsprävention – in der Coronakrise, aber auch langfristig darüber hinaus – dient.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen und Anliegen hierzu haben.
Am 7. Januar findet die nächste Bund-Länder-Konferenz statt. Wir haben diese Woche nochmals die Ministerpräsidenten als auch das BMWi über die aktuelle Situation der Fitness- und Gesundheitsanlagen schriftlich informiert.
Bundeswirtschaftsministerium reagiert mit ersten Ergänzungen auf die vom DSSV geforderten notwendigen Anpassungen der Hilfsprogramme aufgrund der seit Wochen erhöhten Coronaschutz-Auflagen (bspw. 2G oder 2G Plus). Mit den am Dienstag vom BMWi veröffentlichen Corona-Ticker zu den Hilfsprogramme hat das Ministerium klargestellt, dass Unternehmen auch ohne Vorliegen einer Schließungsanordnung Überbrückungshilfe III Plus beantragen können, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund der Auflagen unwirtschaftlich wäre. Die FAQs der Hilfsprogramme sollen noch mit den entsprechenden Hinweisen ergänzt werden.
Zu den FAQ der Coronahilfe teilte das Ministerium mit:
„Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen. Dabei legt er dar, inwiefern staatliche Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbare Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) seinen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich beeinträchtigen. Eine Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs erfolgt dann aus wirtschaftlichen Gründen, wenn zum Beispiel die zu erwartenden Umsatzerlöse bei Öffnung nicht ausreichen würden, die variablen Kosten zu decken oder eine vergleichbare Unwirtschaftlichkeit besteht.
Der prüfende Dritte prüft die Angaben der Antragsstellenden auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität und nimmt die Angaben zu seinen Unterlagen. Auf Nachfrage der Bewilligungsstelle legt der prüfende Dritte die Angaben des Antragstellers der Bewilligungsstelle vor. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Zeitraum 01.11. – 31.12.2021.“
Was bedeutet das für Fitness- und Gesundheitsanlagen?
Wir empfehlen Ihnen, sorgfältig den Zusammenhang von neuen Corona-Schutzmaßnahmen und daraus resultierenden Umsatzrückgängen zu dokumentieren – auch über den 31.12.2021 hinaus. Die Regelung wird voraussichtlich für eine bestimmte Zeit (abhängig von der Lage) auch für die Überbrückungshilfe IV gelten. Sollten Sie eine Schließung Ihrer Anlage in betracht ziehen, bleibt zu berücksichtigen, dass Mitgliedern möglicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen könnte. Studios müssen dann überlegen, ob sie z.B. nicht vertragsverlängernde Ruhezeiten anbieten.
Bislang ist bei einer selbst gewählten Schließung der Beitrag zwingend nicht abzubuchen oder muss erstattet werden, um auch weiter antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III Plus zu sein.
Vereinbarte Ruhezeiten mit ungeimpften Mitgliedern
Auf Nachfrage hat das BMWi mittgeteilt, dass vorerst bei einer 2G- oder 2G Plus-Regelung und einer vereinbarten Ruhezeit mit ungeimpften Mitglieder die Beiträge für die jeweilige Ruhezeit nicht abgebucht werden sollten. Andernfalls sind diese Einnahmen als Umsatz zu berücksichtigen und vermindern/verhindern den Anspruch auf ÜH III Plus.
Weitere Änderungen werden zur Zeit unter der neuen Führung von Bundeswirtschaftsminister Habeck diskutiert. Wir bleiben weiter für Sie am Ball!
Der vergangene Woche ins Amt berufene Bundeswirtschaftsminister (BMWi) Robert Habeck hat angekündigt, als vordringliche Aufgabe die Höhe der Überbrückungshilfen überprüfen zu wollen. In einem vom Wirtschaftsministerium veröffentlichten Video sagte er, dass die Unternehmen erneut mit erhöhten Verlusten zu kämpfen haben. „Wir werden uns noch einmal anschauen müssen, ob die Überbrückungsgelder ausreichend da sind. Das hat sicherlich die größte Vordringlichkeit.“
Der DSSV steht bereits im Austausch mit dem BMWi und Herrn Habecks Büro, um auf die spezifischen Bedürfnisse der Fitness- und Gesundheitsbranche aufmerksam zu machen und unsere Forderung für notwendige Anpassungen klarzustellen.
Neue Regelungen stürzen Fitnessbranche zurück in die Krise
2G+ – ob und wie es funktioniert, ist egal
Mit der immer öfter vorkommenden 2G+ Regelung sind die Vorgaben auf ein neues unerfüllbares Maß für die Unternehmen der Fitness- und Gesundheitsbranche gewachsen. Sowohl für Betreiber als auch für die Kunden bedeutet das in erster Linie erhebliche Mehrkosten. Neben den Abstandsregeln, Maskenpflicht, Zugangskontrollen, Desinfektionspflicht und Ausschluss ungeimpfter Mitglieder muss in den meisten Bundesländern bei jedem Besuch eines geimpften Mitgliedes ein negativer Schnelltest von diesem vorgelegt werden.
Verzweifelter Versuch zur Impfpflicht auf Umwegen
Ein Schnelltest steht momentan jedem Bundesbürger einmal pro Woche kostenlos zur Verfügung. Für weitere Tests müssen die Mitglieder selbst aufkommen – die erhöhte Nachfrage der Schnelltests hat Lieferschwierigkeiten und erhebliche Preiserhöhungen (300-500%) zur Folge. Kosten, die die schon angeschlagenen Unternehmen nicht leisten können und auch Kunden belasten. Die Folge: Sinkende Nachfrage und keinerlei Neuanmeldungen, die das erneute Wachstum nach einem 7-monatigen Lockdown zunichtemachen.
Zufriedene Kunden kündigen – wer kommt für den Schaden auf?
Es sind und bleiben behördliche Anordnungen, die den Betrieb der Unternehmen erheblich beeinflussen und wirtschaftliches Arbeiten unmöglich machen. Für viele Mitglieder ist die zusätzliche finanzielle und zeitliche Belastung ein Grund, das Fitnessstudio nicht mehr aufzusuchen. Im besten Fall können die Unternehmen das Mitglied von dem Abschluss einer Ruhezeitvereinbarung überzeugen. Dennoch kommt es zu immer mehr Kündigungen (schätzungsweise 50% mehr als üblich) von sonst zufriedenen Kunden. Trotz der ausbleibenden Einnahmen erhalten Fitness- und Gesundheitsanlagen bedingt durch die Mitgliedschaftsstrukturen (Dauerschuldverhältnisse) in vielen Fällen keine Corona-Hilfen und das Problem wird bedingt durch die Dauerschuldverhältnisse auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die aktuellen Auflagen machen die Neukundengewinnung nahezu unmöglich und es kann davon ausgegangen werden, dass auch das so wichtige Neujahresgeschäft für die Fitnessbranche das zweite Jahr in Folge durch behördliche Anordnung völlig entfällt. Im ersten Quartal schließen Fitnessstudios üblicherweise 1/3 der Neuanmeldungen eines Jahres ab.
Gesundheit im Vordergrund
Für die Unternehmen der Fitnessbranche steht immer die Gesundheit ihrer Mitglieder im Mittelpunkt und der positive Einfluss von Sport. Die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der Schutz der Bevölkerung ist schon berufsbedingt für die Fitnessbranche von höchster Bedeutung. Die Entscheidungen der Politik müssen umsetzbar, sinnvoll und wirtschaftlich bleiben. Zu lange wurde die Aufklärung zur Impfung vernachlässigt und die Impfung soll jetzt durch Auflagen und zu Lasten der betroffenen Unternehmen erzwungen werden, ohne ausreichend Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Birgit Schwarze
Präsidentin des DSSV e.V.
In Anbetracht der aktuellen Coronalage haben wir noch einmal eindringlich an die Politik appelliert, die Fitness- und Gesundheitsbranche nicht im Stich zu lassen. Dazu haben wir das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), als auch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf die Besonderheiten und Problematiken unserer Branche aufmerksam gemacht und Nachbesserungen in den Ausführungsbestimmungen (FAQ) zur Überbrückungshilfe III Plus, als auch der ab Januar folgenden Überbrückungshilfe IV gefordert.
Entscheidend muss vor allem die Möglichkeit sein, dass auch in „Nicht-Schließungszeiten, i.S.d Fußnote 15, FAQ“ gebuchte Mitgliedsbeiträge, die eine Kompensationsleistung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen, nicht schädlich für eine Förderung sind.
In den nächsten Wochen müssen wir uns auf Einschränkungen und eine schwerer werdende Lage einstellen. Unsere Branche leistet einen bedeutenden Anteil zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung in Deutschland und der DSSV setzt sich unermüdlich dafür ein, dass Fitness- und Gesundheitsanlagen weiterhin ihre Leistungen anbieten können. Wir bleiben kämpferisch und sind auch in schweren Zeiten an Ihrer Seite.
In Bayern müssen laut der Begründung der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. November 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 773) Mitarbeitende zweimal die Woche einen PCR-Test vorlegen. Das führt zu einer drastischen Belastung der Personalwirtschaft der Studios, denn PCR-Tests sind nicht flächendeckend überall binnen kürzester Zeit durchführbar und bis zum Testergebnis vergehen mindestens 24 Stunden. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, dürfen Mitarbeitende nicht beschäftigt werden. Die Kosten pro Test belaufen sich auf 80 € aufwärts.
Der DSSV sieht die, seit diesem Wochenende geltenden, Regelungen als verehrendes Zeichen der Bayrischen Staatsregierung an die wirtschaftlich durch die Corona-Krise bereits stark gebeutelten Studios an!
Zum einen können unter der bereits nahezu bayernweit geltenden roten Ampelstufe ohnehin nur Geimpfte und Genesene in den Fitness- und Gesundheitsanlagen trainieren. Damit drängt sich wieder die Frage auf, wie rechtlich richtig und wirtschaftlich tragbar mit allen anderen Mitgliedern umgegangen werden soll. Zum anderen fehlen den Betreibern per sofort eine Vielzahl der Beschäftigten. Diese müssen von der Arbeit freigestellt werden, zumindest, solange ihr Testergebnis noch nicht vorliegt.
Der DSSV macht sich für Sie stark und hat sich mit dieser Problematik an die Bayrische Landesregierung gewandt! Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten!
Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, reiste auf Einladung der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) am 14. Oktober 2021 zu einem Gespräch in die Zentrale der Hochschule nach Saarbrücken.
Dort präsentierten Vertreter der DHfPG, als Bildungs- und Forschungspartner des DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen, die jüngsten Ergebnisse der wissenschaftlichen Abhandlung ‚Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durch regelmäßiges Fitnesstraining: Die Bedeutung der Fitness- und Gesundheitsbranche als Gesundheitsdienstleister‘ von DSSV/DHfPG.
Anschließend tauschten sie sich mit der Landesministerin über den wesentlichen Beitrag der Fitness- und Gesundheitsbranche als zentralem Akteur in der Pandemiebekämpfung aus.
Für die Fitness- und Gesundheitsbranche könnten weitere Regularien zusätzlich zu den bereits entstandenen 25 Prozent während der beiden Lockdowns einen weiteren Mitgliederverlust von 35 Prozent und einen Umsatzverlust von weiteren 1,34 Milliarden Euro bedeuten.
Die zentralen Forderungen von DSSV/DHfPG lauten daher auch an die Landesministerin, stellvertretend für die gesamte Politik:
- Fitness- und Gesundheitsbranche muss – auch über die Corona-Krise hinaus – als bedeutsamer Gesundheitsdienstleister kategorisiert und aktiv in die Gesundheitsstrategie des Bundes und der Länder einbezogen werden.
- Heute und in Zukunft muss Bewegungsförderung als zentrale Strategie zur Verbesserung der Gesundheit dienen.
- Fitness- und Gesundheits-Anlagen geöffnet zu halten, muss priorisiert werden, sollten einschränkende Maßnahmen erneut notwendig werden.
- Der Bevölkerung muss körperliches Training zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention jederzeit und niederschwellig zugänglich gemacht werden.
- Die Politik muss die Fitness- und Gesundheitsbranche dabei unterstützen, der Bevölkerung den Nutzen von regelmäßigem Training zur Prävention bewusst zu machen.
DSSV Umfrage mit Fragen zu den bundesweiten 3G- und 2G-Regelungen in den Fitness- und Gesundheitsanlagen. Welche Regelung setzen Sie im Studio bei sich um und wie ist die Impfquote aktuell unter Ihren Mitgliedern?
Die Umfrage läuft bis zum 15. Oktober 2021.
Die jüngsten Forschungsergebnisse sind in einem ausführlichen und in einem kompakten Kurzvideo sowie in einer schriftlichen Abhandlung auf einer speziell angelegten Landingpage zusammengetragen. Bitte nutzen auch Sie all Ihre Kontakte, vor allem auf politischer Ebene, und verbreiten Sie diese für unsere Branche wichtigen Forderungen gemeinsam mit uns.
Hier alle weiteren Informationen.
Rund 11,7 Mio. Menschen in Deutschland nutzten vor Pandemie-Beginn regelmäßiges Fitnesstraining als aktive Gesundheitsvorsorge. Durch bereits zwei Schließungsperioden der Fitness- und Gesundheits-Anlagen sowie der angekündigten 2G/3G-Regelung mit kostenpflichtigen Tests ab Oktober 2021 werden die gesundheitlichen Folgen enorm ausfallen. Dabei muss die Gesunderhaltung der gesamten Bevölkerung oberste Priorität in der Krisenbewältigungsstrategie einnehmen. Der DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen hat in Zusammenarbeit mit seinem Bildungs- und Forschungspartner, der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) bereits die zweite wissenschaftliche Studie durchgeführt, die die Gesundheitsrelevanz von regelmäßigem Fitnesstraining vor dem Hintergrund der Pandemie untersucht und darlegt, wieso Fitness- und Gesundheits-Anlagen als zentrale Akteure in der Pandemiebekämpfung einzustufen sind.
Die Abhandlung hat der DSSV mit einem Anschreiben an die zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes sowie mit einer Pressemitteilung an die Medien verschickt.
Abhandlung: Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durch regelmäßiges Fitnesstraining: Die Bedeutung der Fitness- und Gesundheitsbranche als Gesundheitsdienstleister – eine wissenschaftliche Betrachtung.
Hier zum Download.
Durch 2G/3G-Regelung droht ein Schaden von 1,3 Mrd. EUR und ein Verlust von weiteren 35 Prozent der Mitglieder in der Fitness- und Gesundheitsbranche
Die Fitness- und Gesundheitsbranche hat im vergangenen Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 einen Verlust von rund 25 Prozent der ursprünglich 11,7 Mio. Mitglieder (Stand 31.12.2019) zu verkraften. Mit der Ankündigung der 3G- bzw. 2G-Regelung sowie zusätzlich der kostenpflichtigen Tests ist dies ein weiterer Schlag für die bereits geschwächte Branche, bei dem jegliche Verhältnismäßigkeit fehlt. Aus einer aktuellen Untersuchung des DSSV e. V. – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (www.dssv.de), welche in Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG, www.dhfpg.de) sowie dem Branchenfachmagazin fitness MANAGEMENT international (fMi, www.fitnessmanagement.de) erstellt wurde, ergeben sich erschreckende Zahlen:
Durch die Entscheidung der Politik für die 2G-/3G-Regelung droht der Fitnessbranche ein Umsatzverlust von weiteren 1,34 Mrd. EUR und ein Rückgang von weiteren 35,8 Prozent der Mitglieder.
Corona-Tests sind aktuell für Nichtgeimpfte Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fitness- und Gesundheitsdienstleistungen in den Anlagen. Ab dem 11. Oktober 2021 sollen diese kostenpflichtig sein. Damit werden für die Endverbraucher finanzielle Hürden aufgebaut, die ihnen den Zugang zu Gesundheits- und Bewegungsangeboten verwehren. Insbesondere sozial schwächer gestellte Mitglieder der Bevölkerung müssen in der Folge auf die Inanspruchnahme von Fitness- und Gesundheitsdienstleistungen verzichten.
Bei der strengeren 2G-Regelung, wie sie beispielsweise in Hamburg schon als Option besteht, werden Ungeimpfte pauschal ausgeschlossen. Der Zugang zu Fitness- und Gesundheits-Anlagen ist dann nur vollständig geimpften und genesenen Mitgliedern gestattet. Die Impfquote unter den Fitnesstreibenden liegt mit 64,2 Prozent zwar höher als die Quote in Deutschland (59,4 Prozent, Stand 25.08.2021). Dennoch würde das bundesweite Inkrafttreten dieser Regelung bedeuten, dass über 3,3 Millionen Personen der Zutritt zu Fitness- und Gesundheitseinrichtungen verwehrt wird, obwohl diese über bestehende und gültige Verträge mit den Einrichtungen verfügen.
Vor diesem Hintergrund sieht der DSSV e. V. als Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft eine klare Pflichtverletzung seitens der Regierung hinsichtlich der Fürsorgepflicht für das Wohlergehen der gesamten Bevölkerung. Der Druck, den die Politik sich durch die Maßnahmen auf Ungeimpfte erhofft, lastet auf den Schultern der Endverbraucher sowie der betroffenen Unternehmen und führt genau zum Gegenteil des Ziels der Bundesregierung: Nicht mehr, sondern weniger Menschen werden sich gesund halten können, wenn der wissenschaftlich belegte gesundheitsprotektive und krankheitspräventive Nutzen eines regelmäßigen Fitnesstrainings nicht mehr für alle Bürger gleichermaßen zur Verfügung steht. Aus der aktuellen Untersuchung von DSSV, DHfPG und fMi geht hervor, dass die Branche mindestens zwei Jahre benötigen wird, um das Mitgliederniveau von Dezember 2019 wieder zu erreichen. Mit Inkrafttreten der 2G- bzw. 3G-Regelung in Kombination mit kostenpflichtigen Tests rückt das Erreichen des Vor-Krisen-Niveaus noch weiter in die Zukunft. Dies verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Branche und führt zu Existenznöten bei den Akteuren auf dem Fitness- und Gesundheitsmarkt.
Nicht die Umsetzung der 3G-Regelung stellt die Fitness- und Gesundheits-Anlagen vor Herausforderungen, da ein Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung aktuell bereits Voraussetzung für einen Besuch der Trainingseinrichtungen ist. Vielmehr ist in der Kombination der 3G- Regelung mit der angekündigten Kostenpflicht der Tests ab Oktober die zentrale Problematik für die Branche zu sehen. Die Folgen auf die vertragliche Situation zwischen Fitness-/Gesundheits-Anlage und Mitgliedern sowie der drohende wirtschaftliche Schaden wurden von den Entscheidungsträgern nicht bedacht oder werden bewusst hingenommen. Zudem versetzt die Politik die Betriebe sowie die Verbraucher in einen juristischen Schwebezustand, der zu Verunsicherungen führt, anstatt klare Regelungen zu schaffen.
Der DSSV tritt mit einer klaren Forderung an die Politik: Allen Menschen muss weiterhin der Zugang zu einem gesundheitsfördernden Training in einer Fitness- und Gesundheits-Anlage ermöglicht werden, ohne dass für diese Gesundheitsdienstleistung zusätzliche Kosten durch die Verbraucher getragen werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird diese Entscheidung der Politik in einer wirtschaftlichen Katastrophe für die Fitness- und Gesundheitsbranche resultieren. Weiter wird der gesundheitliche Schaden in der Bevölkerung das Gesundheitssystem auf mittlere und lange Sicht zusätzlich belasten. Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden. Fitness- und Gesundheitstraining muss der Bevölkerung niederschwellig – insbesondere ohne finanzielle Hürden – und jederzeit zugänglich gemacht werden.
Die aktuelle Studienlage belegt für die deutsche Fitness- und Gesundheitsbranche, dass das Infektionsgeschehen in den Anlagen aufgrund der strengen Sicherheitsmaßnahmen sowie ausgereifter Hygienekonzepte als äußerst gering einzustufen ist. Dem gegenüber steht ein wissenschaftlich belegter, bedeutsamer positiver Effekt auf die körperliche sowie mentale Gesundheit der Menschen durch regelmäßiges Training. Die Gesunderhaltung der gesamten Bevölkerung muss oberste Priorität in der Krisenbewältigungsstrategie einnehmen. Die Fitness- und Gesundheits-Anlagen müssen seitens der Politik hierbei als zentrale Akteure, die diesen Gesundheitsauftrag qualifiziert übernehmen, eingestuft werden.
„Eine Impfpflicht durch die Hintertür ist nicht die richtige Lösung für eine bessere Quote. Diese politische Entscheidung baut finanzielle Hürden auf, verwehrt Menschen den Zugang zu Fitness- und Gesundheitsleistungen und grenzt sie gesellschaftlich aus. Eine Neuauflage der Imagekampagne wäre die viel effektivere Variante.“
Gerade bei Best-Agern und damit einer Risikogruppe herrscht eine gewisse Unsicherheit, ob ein Infektionsrisiko beim Training bestehen könnte. Bei den stetig sinkenden Zahlen steigt die Wahrscheinlichkeit weiterer Öffnungen und damit auch eine sichere und wirtschaftlich sinnvolle Wiedereröffnung der Fitness- und Gesundheitsanlagen. Allen Mitgliedern sollte ein sicheres Gefühl für das Training im Studio vermittelt werden.
Damit diese Botschaft auch Ihre Mitglieder erreicht, hat der DSSV für Ihr Studio und für die gesamte Branche eine Imagewerbung erstellt. Ab sofort stehen Ihnen die Vorlagen kostenlos zum Download zur Verfügung. Die Werbung ist auf die Zielgruppe der Best-Ager abgestimmt, um möglichst vielen die Sorgen einer Ansteckung zu nehmen und gleichzeitig auf die Wichtigkeit eines starken Immunsystems aufmerksam zu machen.
Hier gelangen Sie zum Download der Motive.
Für die ersten Öffnungsschritte war die Testpflicht ein noch notwendiges Übel, um der Fitnessbranche den Betrieb wieder zu ermöglichen. Dennoch ist eine Abschaffung der Testpflicht bei einem stabilen und sogar weiterhin rückläufigem Inzidenzwert von bundesweit 18,6 dringend nachzuholen.
In einigen Bundesländern ist die Testpflicht bereits ab einem stabilen Inzidenzwert unter 50 bzw. 35 außer Kraft gesetzt. Dafür spricht die positive Entwicklung des sinkenden Inzidenzwertes sowie die steigende Impfquote.
Der DSSV setzt sich unermüdlich in allen Bundesländern für weitere Verbesserungen der Fitness- und Gesundheitsanlagen ein.
Was hat der DSSV in Pandemie geleistet?
DSSV und Expertenallianz klagen beim Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht Stuttgart
150.000 Telefonate mit Mitgliedern, Nicht-Mitgliedern, Politikern, der Industrie- und Handelskammer, der DEHOGA, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium, Sport- und Gesundheitsausschüssen und Verbraucherzentralen, 30.000 Arbeitsstunden, 10.000 Newsletter-Empfänger pro Sendung, 7000 Teilnehmer an insgesamt 12 Seminaren und 400 Pressemeldungen in Print, Fernsehen, Online oder Radio – der DSSV leistet einen wesentlichen Beitrag zur Anerkennung und Priorisierung der Fitness- und Gesundheits-Anlagen.
Welchen Mehrwert bietet der DSSV in der Corona-Pandemie?
Derzeit bietet der DSSV der gesamten Branche einen umfangreichen Informationsservice, welcher regulär den DSSV-Mitgliedern als exklusive Leistung vorbehalten ist. Jede Woche fasst das Team der DSSV-Geschäftsstelle neuerliche Erkenntnisse und Informationen zusammen und erreicht damit täglich über 10.000 Personen. Auf Facebook werden Eilmeldungen schnellstmöglich geteilt.
Analog zur Erstinformation auf der öffentlichen Seite, stehen Mitgliedern im Login-Bereich viele neue Dokumente in Bezug auf die Corona-Pandemie zur Verfügung. Insgesamt wurde die Anzahl der Dokumente im Laufe der Pandemie von ursprünglich ca. 300 auf nun ca. 500 Dokumente erweitert. Spezifisch zur Pandemie finden Sie hier alle Informationen, Musterschreiben oder Urteile zu Vertragsverlängerungen, Kündigungsablehnungen Ruhezeiten sowie viele weitere Informationen zu anderen relevanten Themen.
Welchen Service kann ich als Mitglied nutzen?
Wir sind für Sie der richtige und starke Partner für einen erfolgreichen Betrieb. Neben der Unterstützung und der Vertretung auf politischer Ebene, in der Öffentlichkeit und anderen Organisationen, bietet die Mitgliedschaft im DSSV zahlreiche weitere Vorteile.
Sie haben noch keine Antworten auf einige dieser Fragen?
- Sind die Klauseln in meinen Mitglieds-Verträgen noch korrekt?
- Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben muss ich umsetzen und gibt es Urteile diesbezüglich?
- Wie muss mein Hygienekonzept aussehen?
- Welche steuerrechtlichen Neuerungen muss ich dringend mit meinem Steuerberater besprechen und umsetzen?
- Ist mein GEMA-Tarif korrekt berechnet?
- Kann ich Einsparungen in verschiedenen Bereichen machen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich erfolgreich umbauen oder expandieren?
Der DSSV ist Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen bei allen Anfragen zur Seite und kann Ihnen die passende Antwort liefern.
Ihr Erfolg stärkt die Branche. 37 Jahre DSSV.
04.05.2021 | PM: DSSV und Experten Allianz klagen beim Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht Stuttgart
Der DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen und die Experten Allianz für Gesundheit unterstützen gemeinsam juristisch und finanziell Klagen eines Fitnessstudios.
Trotz massiver Lobby- und Aufklärungsarbeit von DSSV und Experten Allianz ist die Bundesregierung nicht bereit, dem Fitness- und Gesundheitstraining den Stellenwert in der Gesellschaft einzuräumen, der unseren Leistungen entspricht! DSSV und Experten Allianz ziehen deshalb jetzt die Notbremse und reichen zwei Klageschriften vor unterschiedlichen Gerichten ein. Ausgehend von einem DSSV-Mitgliedsbetrieb in Baden-Württemberg wurden die folgenden rechtlichen Schritte eingeleitet:
Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart soll auf der Basis der geltenden Rechtslage nach § 28b Abs.1 Ziff. 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Öffnung des Fitnessstudios zu Gunsten des Individualsports erzwungen werden.
Mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sowohl die im Infektionsschutzgesetz geregelte Schließung nur aufgrund der Inzidenzen gem. § 28b Abs.1 Ziff. 3 IfSG, als auch das Verbot des Individualsports im Fitnessstudio nach § 28b Abs. 1 Ziff. 6 IfSG angegriffen.
DSSV und Experten Allianz sind sich sicher, dass diese beiden Klagen dazu führen werden, dass Fitnessstudios nicht weiter benachteiligt werden.
Wieder wurden nach der Bund- und Länder-Konferenz unbegreifliche Entscheidungen in der Nacht zum Dienstag durch Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt gegeben. Die so schon schwachen Perspektiven der Fitness- und Gesundheitsbranche sind durch den Beschluss der Konferenz genommen worden. Durch ausschweifende Formulierungen der Bundeskanzlerin wird die Angst der Menschen geschürt und es ist bereits von einer „neuen Pandemie“ die Rede. Es sind immer unverständlichere Statements der Regierung und zeigen mehr die Versäumnisse und Unfähigkeiten der handelnden Personen.
Verantwortlich für die steigenden Infektionszahlen sind nicht Besuche im Baumarkt, Supermarkt und ganz besonders nicht ein Training im Fitnessstudio. Jetzt entscheidet die Regierung über Ostern sogenannte Ruhetage einzuführen – fünf Tage ohne Alternativen, in denen die Menschen nur eingeschränkte private Kontakte haben können. Nach über fünf Monaten des Lockdowns ist zu erwarten, dass die Bevölkerung diese Disziplin nicht einhalten kann und wird.
Eine Entscheidung, die nach den vielen Fehlschlägen der Regierung auch uns in diesem Moment sprachlos macht. Es ist an der Zeit den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übergeben und nicht durch Sperrstunden im Prinzip die Mündigkeit zu nehmen. Die anfänglichen Bemühungen durch Testungen mehr Öffnungen zu ermöglichen, waren ein vielversprechender Ansatz. Dieser war jedoch jetzt schon nicht mehr Thema der gestrigen Konferenz – vor vier Wochen sollten uns die vermehrten Testungen aus dem Lockdown führen. Der steigende Inzidenzwert ist die logische Konsequenz. Aus dem Grund fordern Experten und Virologen nicht mehr nur den starren Inzidenzwert als einzigen Richtwert für mögliche Lockerungen heranzuziehen.
Es ist an der Zeit Ankündigungen auch umzusetzen – das im Beschluss genannte „ergänzende Hilfsinstrument“ für von der Pandemie besonders schwer und lange betroffene Unternehmen muss unverzüglich ohne Einschränkungen in Hilfszusagen münden. Die Überbrückungshilfe III war für dieses Ausmaß des Lockdowns nicht vorgesehen und ist in der jetzigen Form dafür nicht ausreichend. Die Fitnessbranche wird zu Unrecht als gesundheitsfördernder Dienstleister zu lange vernachlässigt und für Öffnungen anderer Branchen geopfert.
Der Schlüssel zur Wiedereröffnung und einem freien Leben sind fortschreitende Impfungen und vermehrte Testungen – in beiden Bereichen hat die Regierung die versprochenen Ziele bei weitem nicht erreicht.
Mit dem gestrigen Beschluss erkaufen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die zuständigen Politiker erneut Zeit auf Kosten der geschlossenen Unternehmen. Zeit, die durch zögerliches Handeln und bürokratischer Verschleppung verloren ging und auf den Schultern der betroffenen Betriebe lastet. Nun geht es für Fitness- und Gesundheitsanlagen, die auch vom Lockdown-Light betroffen waren, in den fünften Monat der Zwangsschließung. Zwar wird endlich eine Öffnungsperspektive in Aussicht gestellt, doch ist diese mit Auflagen verbunden, die für die Unternehmen nur schwer umsetzbar oder beeinflussbar sind. Der geforderte Inzidenzwert wird bei momentan stagnierenden Zahlen und einer Teilöffnung nur schwer zu erreichen sein. Lösungen durch Schnelltests klingen zunächst vielversprechend, jedoch sind viele Details zur Umsetzung noch nicht bekannt, obwohl auch diese Entscheidungen zu lange auf sich warten lassen. Pressemitteilung Es ist widersprüchlich, während einer gesundheitsbedrohenden Pandemie den Betrieb einer Branche zu verbieten, deren Dienstleistungen die Gesundheit und das Immunsystem von über 11 Millionen Menschen in Deutschland fördern, erhalten und stärken. Die vernachlässigten Zivilisationskrankheiten, die durch Bewegungsmangel verursacht und gefördert werden, existieren neben Covid-19 weiter. Langzeitauswirkungen und akute Beschwerden der betroffenen Personen nehmen immer mehr zu. Durch angeleitetes, professionell begleitetes Training werden diese präventiv verhindert und der Genesungsprozess unterstützt. Home-Workouts und Joggen sind keine ausreichenden Alternativen. Der DSSV fordert, die Fitness- und Gesundheitsbranche endlich als Teil der Lösung zu betrachten und mit funktionierenden Hygienekonzepten eine schnelle Wiedereröffnung zu ermöglichen.
Nach dem Wirtschaftsgipfel mit Minister Altmaier am 16. Februar 2021 ist der DSSV der Aufforderung gefolgt, seine Forderungen zur Wiedereröffnung direkt an das Büro des Ministers zu schicken. Lesen Sie hier die entsprechenden Dokumente (Anschreiben, Abhandlung, Hygienekonzept).
Zusätzlich hat der DSSV diese Unterlagen auch an die Staatskanzleien und alle zuständigen Ministerien der Bundesländer geschickt, um der Forderung für eine priorisierte Öffnung der Fitness- und Gesundheitsanlagen Nachdruck zu verleihen!
Von diesem Dienstag an soll eine Arbeitsgruppe mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und den Chefs der Staatskanzleien der Länder zum Thema Öffnungen tagen. Die Gruppe soll Vorbereitungen für die nächste Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel am 3. März treffen. Ziel soll es sein, dann Pläne für mögliche Öffnungsschritte zu präsentieren.
Hintergrund zum Wirtschaftsgipfel der Verbände:
Bei der am Dienstag (16.02.) stattgefundenen Konferenz kündigte Bundesminister für Wirtschaft Peter Altmaier erneut weitere Verbesserungen der bisherigen Überbrückungshilfen an und stellte den teilnehmenden Verbänden einen Einfluss auf die politischen Entscheidungen der Bundesregierung in Aussicht.
Im Rahmen eines Wirtschaftsgipfels tauschte sich Herr Altmaier mit Vertreterinnen und Vertretern von 40 Verbänden per Videokonferenz aus. Auf dem Treffen wurde über die aktuelle Lage der Wirtschaft in der Corona-Krise, die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar 2021, die Wirtschaftshilfen und mögliche Öffnungsperspektiven gesprochen. Der DSSV wurde während der Veranstaltung durch Herrn Dr. Dulger Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA – Spitzenverband der Deutschen Wirtschaft) vertreten.
Nachdem auch der DSSV die mangelnde Kommunikation der Regierung anprangerte, wird zumindest von Seiten des Bundeswirtschaftsministers eine Einsicht signalisiert. Den Verbänden solle eine Möglichkeit eingeräumt werden, sich an den Entscheidungsprozessen zum Thema Öffnungsstrategien zu beteiligen, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier. In einer Mail bat das Bundeswirtschaftsministerium die Verbände (darunter auch den DSSV) ihre Anregungen, Maßnahmen und Eckpunktepapiere für ein sinnvolle Wiedereröffnung zukommen zu lassen. Diese sollen gesammelt und bei der nächsten Bund-/Länderkonferenz am 03. März Berücksichtigung finden, teilte Peter Altmaier während der Konferenz mit.
„Die Würde des Menschen hört da auf, wo Schmerz und Krankheit beginnen“
Wieder einmal wurden fast alle Unternehmer vieler Branchen nach der letzten Konferenz von Bund und Ländern enttäuscht. Nur wenigen Branchen wurde eine Öffnungsmöglichkeit in Aussicht gestellt – trotz umfangreicher und funktionierender Hygienekonzepte. Die Entscheidungen der Regierung sind nicht nachzuvollziehen; mangelnde Kommunikation und Erklärungen lassen verzweifelte Betreiber zurück. Nach jeder Konferenz werden Pläne erwartet, die eine sinnvolle Wiedereröffnung möglich machen und doch stehen wir wieder mit leeren Händen da.
Gesundheit – ein Zustand vollständigen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens
Die gesundheitlichen Vorteile von angemessenem Training in den fast 10.000 Fitness- und Gesundheits-Anlagen sind wissenschaftlich unbestreitbar. Die Politik übersieht bei ihren Entscheidungen die Langzeitfolgen der inaktiven Menschen und der unzureichenden Bewegung. „Die Würde des Menschen hört da auf, wo Schmerz und Krankheit beginnen. Es ist niederschmetternd, dass gut liegende Haare wichtiger sind als die Gesundheit der mehr als 11 Mio. Trainierenden“ (Birgit Schwarze, Präsidentin DSSV).
Die Fitness- und Gesundheitsbranche leistet einen wertvollen Beitrag für unsere Volksgesundheit und sollte als Teil der Lösung berücksichtigt werden. Dr. Roy Kühne, Mitglied des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, fordert eine schnelle Wiedereröffnung der Fitness- und Gesundheits-Anlagen und erklärt in seinem Schreiben an die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer: „Unter Berücksichtigung nachstehend gelisteter Fakten müssen sich alle Verantwortlichen in Bundes- und Länderpolitik die Frage stellen, wie es gelingen kann, die Fitness- und Gesundheitsstudios in den zu erstellenden Stufenplänen zu berücksichtigen. Bei der Beantwortung dieser Frage müssen die trainingswissenschaftlichen und medizinischen Aspekte im Hinblick auf die Definition von Risikogruppen stärker als bisher Beachtung finden: Das beste Mittel zur Stärkung des Gesundheits- und Immunsystems ist das gezielte Training der Muskulatur.“
Hilfsprogramme – zu langsam, zu bürokratisch, zu wenig
90 % Fixkostenerstattung sind kein Ersatz für 100 % Umsatzverluste. Die Überbrückungshilfe III ist keine ausreichende Unterstützung, Reserven der Unternehmer sind nach fast einem halben Jahr der Schließungen aufgebraucht. Immer noch warten viele Unternehmen auf die November- und Dezemberhilfe – schnell und unkompliziert ist ein Hohn für jeden Betreiber. Immer wieder wurden falsche Versprechen der Verantwortlichen aus der Politik gemacht und die Unternehmen sollen weiterhin einen planlosen Lockdown hinnehmen – ein unzumutbarer Zustand, der seinen Zenit bereits überschritten hat.
Die Politik muss Perspektiven für die Unternehmen schaffen und auch mit Covid-19 einen Betrieb ermöglichen – die ausführlichen Hygienekonzepte liegen dafür vor! Dieser Lockdown kann keine Dauerlösung sein. Existenzen stehen nicht mehr nur auf dem Spiel, sondern mussten bereits aufgegeben werden.
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Pressekontakt
Alexander Wulf
Tel.: 040 – 766 240-12
wulf@dssv.de
Der DSSV hat die Landes- und Bundesministerien angeschrieben und im Vorfeld auf den Bund-Länderaustausch am 10.02.2021 nochmals auf die Dringlichkeit einer Priorisierung der Wiedereröffnung der Fitness- und Gesundheits-Anlagen mit entsprechendem Hygienekonzept, hingewiesen.
Birgit Schwarze, Präsidentin des Arbeitgeberverbandes der deutschen Fitness- und Gesundheits-Anlagen mit emotionalem Appel an die Politik:
„Die Volkswirtschaft braucht die deutschen Fitness- und Gesundheitsanlagen!“
Hier sehen Sie das Video zur Veranstaltung in Berlin Fitness trifft Politik.