Baden-Württemberg
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 80 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.
Bayern
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 75 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.
Bremen und Bremerhaven
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Gesundheitspartnern werden vollständig erstattet. Kursgebühren für Präventionskurse von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 110 EUR zu 80 Prozent erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Gesundheitskurse erstattet. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.
Hessen
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V der AOK Hessen sowie externer Anbieter werden bis zu einer Höhe von maximal 150 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.
Weitere Informationen zum Präventionsprogramm
Niedersachsen
Kursgebühren für Präventionskurse von Gesundheitspartnern nach §20 SGB V werden vollständig erstattet. Hierfür benötigen Sie einen AOK-Gesundheitsgutschein. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 150 EUR pro Kalenderjahr zu 85 Prozent erstattet. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.
Nordost
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 170 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst. Versicherte können dementsprechend pro Kalenderjahr den entsprechenden Zuschuss für bis zu zwei Gesundheitskurse erhalten. Die gesamte Zuschusshöhe kann dabei auch beim ersten Kurs vollständig ausgeschöpft werden.
Nordwest
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer maximalen Höhe von 250 EUR pro Kurs zu 80 Prozent bezuschusst. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen erstattet.
PLUS
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden im 1. Jahr mit einem Bonus von 300 EUR sowie im 2. und 3. Jahr mit einem Bonus von 150 EUR pro Kalenderjahr vollständig erstattet.
Rheinland-Pfalz / Saarland
Kursgebühren für Gesundheitskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer maximalen Höhe von 200 EUR pro Kalenderjahr vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.
Rheinland / Hamburg
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 100 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.
Sachsen-Anhalt
Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 80 EUR (für Einzelkurse) bzw. 160 EUR (für Kombinationskurse) pro Maßnahme zu 90 Prozent erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.
Hinweis: Gesundheitskurse von Gesundheitspartnern der AOK, können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.