Pressemitteilung: Kritik am Referentenentwurf

Datum: 09.07.2024

DSSV unterstützt Kritik am Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG)

Der DSSV e. V., Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen, äußert erhebliche Kritik am aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum „Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit“ (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). Dieser sieht vor, dass die ohnehin knappen Mittel für die Primärprävention in großem Umfang für die Finanzierung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung, die Verordnung von Statinen, Früherkennungsuntersuchungen und ärztliche Präventionsempfehlungen umgeschichtet werden sollen. Die Tatsache, dass individuelle Präventionsmaßnahmen zur Reduktion von Bewegungsmangel und Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch körperliche Aktivität einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen leisten, wird dadurch konterkariert. Der 1. Vorsitzende, Prof. Dr. Thomas Wessinghage, sagt dazu: „Dieser Gesetzesentwurf setzt an völlig falscher Stelle an. Statt Menschen zu einer Änderung des Lebensstils, beispielsweise durch regelmäßige Bewegung, zu motivieren, sollen Medikamente verordnet und ärztliche Leistungen im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen vergütet werden. Faktisch bedeutet das eine Leistungskürzung im Bereich der verhaltensbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20 SGB V.“

Qualitätsgesicherte Strukturen werden zerschlagen

Seit der Einführung des Leitfadens Prävention im Jahr 2000 wurden Strukturen aufgebaut, die garantieren, dass die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Präventionsmaßnahmen zertifiziert sind und qualitätsgesichert von Fachpersonal umgesetzt werden. Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten zählen die Fitness- und Gesundheitsanlagen zu den wichtigsten Akteuren für eine flächendeckende Netzwerkstruktur. Sie ermöglichen für die Bürgerinnen und Bürger einen wohnortnahen Zugang zu den Präventionskursen der GKV und somit einen niederschwelligen Einstieg in ein gesundheitsorientiertes Leben. Die aufgebauten Strukturen würden durch das geplante GHG zerschlagen.

Wirtschaftliche Belastungen ohne Kompensationsmechanismen

Das Gesetz wird auch zu massiven Umsatzeinbußen in der Fitnessbranche führen. Für eine Vielzahl von Fitness- und Gesundheitsanlagen sind die Bewegungskurse nach § 20 SGB V ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Betrieben aber auch den Kursleitern, die sich für die Prävention spezifisch qualifiziert haben, wird damit der notwendige Zusatzverdienst bzw. die Existenzgrundlage entzogen.

Kritik am GHG aller gesetzlichen Krankenkassen

Massive Kritik zum geplanten Gesetz kommt vom DSSV e. V. aber auch von allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. In einem gemeinsamen Brief an die Politik setzen sie sich dafür ein, die Präventionsmittel in der bisherigen gesetzlich geregelten Form und somit für die Vorbeugung lebensstilbedingter Erkrankungen zu verwenden (hier lesen Sie das gemeinsame Schreiben).

Neben anderen Berufs- und Fachverbänden, Gesellschaften, Universitäten und Fachhochschulen, hat sich auch der DSSV e. V. als Europas größter Arbeitgeberverband für Fitnessstudios und Gesundheits-Anlagen an diesem Schreiben beteiligt und ist als Unterzeichner aufgeführt. Parallel ist der DSSV mit einer Stellungnahme direkt an das BMG herangetreten und ist dabei im intensiven Austausch mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA).

Kontakt:
Alexander Wulf
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040 – 766 240 12
wulf@dssv.de