Die praxisbezogenen Seminarinhalte ergeben sich aus dem täglichen Austausch über den Studioalltag und spiegeln aktuelle Erfordernisse, sowohl im Hinblick auf die trainierenden Mitglieder als auch auf die Mitarbeiter, wider.
Arbeitsschutz & Zeiterfassung
Auch im Fitnessstudio muss man sich auf stetig hinzukommende Anforderungen und Formalien im Umgang mit seinen Mitarbeitern einstellen. Allein das System, welches man für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit der Arbeitnehmer vorhalten muss, verpflichtet alle Arbeitgeber, sich damit zu befassen. Das Gewerbeaufsichtsamt, in der Gestalt des Amtes für Arbeitsschutz, prüft, verhängt Bußgelder und kann ein Studio sogar schließen, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden. Auch die – bisher nur vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten – Kriterien zur Arbeitszeiterfassung werden von diesem überprüft.
U18 im Fitnessstudio und korrekter Umgang mit Trans*Personen
Zum einen sollen entscheidende Fragen im Zusammenhang mit dem Training Minderjähriger beantwortet werden. So wird der häufigste Fehler bereits bei Vertragsschluss gemacht: Wer muss alles unterschreiben? Haftet der Minderjährige mit seinem Taschengeld?
Ein weiterer Abschnitt betrifft den korrekten Umgang mit Trans*Personen. So beispielsweise mit der Frage, ob ein Extra-WC angeboten werden muss, ob und welche Auswirkungen das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz in diesem Zusammenhang hat und was beachtet werden muss, um nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen.
Beschäftigung Minderjähriger im Studio
Auch im Beschäftigungsverhältnis mit Minderjährigen gelten, im Sinne der Entwicklung, Gesundheit und Sicherheit, spezielle Arbeitsvorschriften. So treten bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses einige Fragen auf: Wie schließe ich den Ausbildungsvertrag ab? Was muss ich bei der Festlegung der Arbeitszeiten beachten? Und wie sieht es mit der Beschäftigung von minderjährigen Auszubildenden an Sonntagen aus? Rahmenbedingungen und Vorschriften geben hierbei in vielen Fällen die Antwort – wir stellen Sie Ihnen vor!
Videoüberwachung
Das Thema Videoüberwachung wirft viele Fragen auf: Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen? Dürfen Beschäftigte beobachtet werden und sind Schutzmaßnahmen bzgl. ihrer Privatsphäre zu treffen? Benötige ich eine Einwilligungserklärung für Mitglieder oder Beschäftigte? Wer darf Aufzeichnungen sehen und wer nicht? Unsere Präsentation gibt Antworten.
Datenschutz
Datenschutz ist im Fitnesssektor unverzichtbar. Unsere Präsentation verdeutlicht, dass Datenschutz nicht nur rechtliche Pflicht ist, sondern auch Sicherheit und Wettbewerbsvorteile schafft. Lernen Sie praxisnahe Maßnahmen zur gesetzlichen Konformität kennen und nutzen Sie den Datenschutz als Chance für ein positives Image.