Der Mindestlohn steigt auf 12,41 EUR

Nachdem Arbeitgeber -und Arbeitnehmer in der Mindestlohnkommission sich zunächst nicht über eine Erhöhung des Mindestlohnes einigen konnten, wurde abschließend der Vermittlungsvorschlag des Vorsitzenden – gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite – beschlossen. Danach steigt der Mindestlohn zum 1.1. 2024 auf 12,41 EUR und zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR.

Während die Gewerkschaftsseite sich erneut einen enormen Sprung auf mindestens 13,50 EUR vorgestellt hatte, war die Arbeitgeberseite der Auffassung, der Mindestlohn müsse sich im Jahr 2024 überhaupt nicht erhöhen.

Die Verdienstgrenze im Minijob ist dynamisch. Sie orientiert sich am Mindestlohn und an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Sie wird dann nach § 8 des „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ voraussichtlich € 538 betragen.