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Newsletter vom 14.12.2022

Elternzeit - was Arbeitgeber zukünftig beachten müssen

Für die Ablehnung von Anträgen der Teil- und Pflegezeit gelten für Kleinbetriebe zukünftig neue Richtlinien.

So wird von Unternehmen mit maximal 15 Beschäftigten bei einer Ablehnung der Elternzeit, eine Begründung gefordert. Dies gilt ebenfalls für die Beantragung eine Pflege- oder Familienpflegezeit in Betrieben mit maximal 25 Mitarbeitern, die im Zuge des neuen Gesetzes erstmalig in entsprechenden Betrieben in Anspruch genommen werden kann. Die Unternehmen müssen den Antrag innerhalb von vier Wochen bearbeiten.

Voraussichtlich treten die neuen Richtlinien ab dem 17. Dezember 2022 in Kraft, soweit die Zustimmung vom Bundesrat erfolgt.

Weiterhin sollen Väter im kommenden Jahr, nach der Geburt ihres Kindes, eine vergütete Freistellung für einen Zeitraum von zwei Wochen erhalten. Der sogenannte Vaterschaftsurlaub wurde bislang noch nicht gesetzlich beschlossen und in die neuen Richtlinien aufgenommen.

Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2023

Am 6. Dezember 2022 wurde die Verordnung der Sozialversicherungsgrößen 2023 erlassen. Basierend auf der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2021 wurden folgende SV-Rechengrößen für das kommende Jahr festgelegt:

  • Bundesweite Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung:
    59.850 Euro jährlich (bzw. 4.987,50 Euro monatlich)
  • Jahresentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung:
    66.600 Euro jährlich
  • Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung:
    West 7.300 Euro monatlich, Ost 7.100 Euro monatlich
  • Bezugsgrößen:
    West 40.740 Euro jährlich (bzw. 3.395 Euro monatlich), Ost 39.480 Euro jährlich (bzw. 3.290 Euro monatlich)


Eine Zusammenfassung der Sachbezugsgrenzen finden Sie hier.

Inflationsausgleich für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern ab sofort einen Inflationsausgleich auszahlen. Der Betrag ist von Steuern und Sozialabgaben befreit und auf einen Betrag in Höhe von maximal 3.000 Euro beschränkt. Allerdings muss die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Weitere Infos finden Sie hier.

Online-Seminar: Physiotherapie als Erfolgskonzept

Die Schnittmenge zwischen dem ersten und zweiten Gesundheitsmarkt wird immer größer. Hierbei entstehen neue Marktsegmente, die Sie als Geschäftsfeld nutzen können. Auch die Positionierung als Gesundheitsdienstleister wird für die Fitness- und Gesundheitsbranche immer wichtiger. Ein Erfolgskonzept kann hierbei die Integration einer Physiotherapie sein.

In unserem aktuellen Online-Seminar am Freitag den 20.01.2023 um 11 Uhr erfahren Sie von unserem DSSV-Gesundheitsexperten, Thomas Kämmerling, wie Sie erfolgreich eine Physiotherapie eröffnen oder integrieren, aus Patienten Mitglieder machen können, die Gesundheitsrelevanz als Wettbewerbsvorteil nutzen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

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