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Newsletter vom 28.11.2022

Online-Seminar: Cyberkriminalität

Der DSSV-Versicherungsexperte, Mario Böhnlein (pisa experts), stellt Ihnen am 07.12.2022 um 11 Uhr in Zusammenarbeit mit den Cyberexperten der HDI Versicherung® die Gefahren der Cyberkriminalität anschaulich und praxisorientiert dar.

Sie lernen, welche Risiken und Haftungen für Ihr Unternehmen durch die Digitalisierung entstehen und auf welche Weise Angreifer vorgehen, um an Ihre Unternehmensdaten zu gelangen.

Die Schulung hilft Ihnen, den sicheren Umgang mit Daten zu verstehen und sich auf einen möglichen Angriff vorzubereiten.

Zur Anmeldung.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist auf hohe Gefährdungslage im Cyber-Raum hin

In seinem neuesten Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022 meldet das BSI, dass die Gefährdungslage so hoch ist wie nie.

Besonders häufig kommt das sog. Finance Phishing vor. Die Phishing-Mails sind dabei so gestaltet, dass sie zum Corporate Design großer Banken und Finanzinstitute in Deutschland passen. Häufig werden in den Emails Designs verwendet, die denen von Sparkassen, Volksbanken oder der Postbank täuschend ähnlich sind. Die Angreifer suggerieren so, eine vermeintlich notwendige Verifizierung durchführen zu müssen, bei der sie ihnen die Zugangsdaten für ihr Online-Banking entlocken.

Domain-Namen nehmen insgesamt beim Phishing eine zentrale Rolle ein: Bekannte und berühmte Marken innerhalb einer Domain dienen Cyberkriminellen oft als virtueller Köder, um Nutzer auf ihr Angebot aufmerksam zu machen und Vertrauen zu wecken. (Lagebericht des BSI 2022)

Wahlrecht der U1 rechtzeitig nutzen!

Nur zum Jahresbeginn, konkret bis zum 27. Januar 2023, kann die Höhe des Erstattungssatzes zur Umlage U 1 optimiert werden.

Im Rahmen des Umlageverfahrens U1 wird Arbeitgebern das bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlte Entgelt zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Der Erstattungssatz kann jeweils zu Beginn des Jahres gewechselt werden. Je nachdem, welchen Umlagesatz man wählt, werden zwischen 40 % und 80 % der Entgeltfortzahlung erstattet.

Wenn die Mitarbeiter bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, lohnt es sich bei Mitarbeitern mit geringem Krankenstand, ermäßigte Umlagesätze zu vereinbaren und für die Mitarbeiter, die häufiger erkranken, erhöhte Umlagesätze zu wählen.

Die Umlagesätze kann man allerdings nur einmal pro Krankenkasse festlegen!

Online-Seminar zum neuen Bachelor-Studiengang Sport- und Bewegungstherapie

Exklusive Infoveranstaltung für Fitness- und Gesundheitsanlagen
Seien Sie am 15. Dezember 2022 um 14 Uhr dabei, wenn Experten der DHfPG über den neuen
B. A. Studiengang Sport- und Bewegungstherapie informieren. Das Seminar „Chancen und Grenzen der Therapie im Fitnessbereich“ richtet sich exklusiv an Sie als Betreibende von Fitness- und Gesundheitsanlagen und bringt Ihnen nahe, wie Sie Ihr Angebotsportfolio um Sport- und Bewegungstherapie gewinnbringend erweitern.

Mehr Informationen.