Neue Corona-Regeln
Kein weiterer Lockdown für Fitnessanlagen
Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte für die Corona-Regeln vorgestellt. Der Sport, darunter auch die Fitness- und Gesundheitsanlagen, hat dabei eine herausgehobene Stellung. Ohne Zustimmung des Bundestags (über § 28a IfSG) sind komplette Sportstättenschließungen nicht möglich. Die Länder können zudem keine 2G/3G-Beschränkungen mehr erlassen.
Aufatmen für die Fitness- und Gesundheitsbranche! Die am Mittwoch, den 03.08.2022 durch den Bundestag beschlossenen Corona-Regeln geben Planungssicherheit für die Betreiber von Fitness- und Gesundheitsanlagen. Laut dem aktuellen Papier wird es für Fitnessstudios im Herbst 2022 keine weiteren Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G oder 2G plus mehr geben.
Selbst bei Ländermaßnahmen zur Maskenpflicht (nach § 28b Abs. 2 IfSGE) ist es mit Impfnachweis oder aktuellem Test möglich, ohne Maske zu trainieren. Lediglich bei konkreter Gefahr für die kritische Infrastruktur und einem Landtagsbeschluss sind Kapazitätsbegrenzungen möglich.
Der DSSV zeigt sich zufrieden: „Nach unzähligen Gesprächen in und mit Berlin und mit der Unterstützung durch Philipp Hartewig, MdB (FDP) sind wir als Fitness- und Gesundheitsbranche sehr zufrieden mit dem neuen rechtlichen Rahmen im Infektionsschutzgesetz.“
Florian Kündgen
stellv. Geschäftsführer des DSSV
„Die jetzt vereinbarten Anpassungen des IfSG geben unserer Branche die Möglichkeit planungssicher in den Herbst/Winter zu gehen und das wichtige Neujahrsgeschäft mitzunehmen.“
Dazu erklärt der mittelsächsische Bundestagsabgeordnete und sportpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Philipp Hartewig: „Das gemeinsam vorgelegte Konzept der Koalition ist ein starkes Zeichen zur Unterstützung des Sports. Die Regelungen sind ein Signal an die gesamte Fitnessbranche. Als Freie Demokraten machen wir beim Schutz des Sports den Unterschied.
Der politische Einsatz für die Branche zahlt sich aus. Auch Philipp Hartewig, MdB (FDP) freut sich über den positiven Beschluss.
Philipp Hartewig
Bundestagsabgeordnete und sportpolitische Sprecher der FDP-Fraktion
„Endlich werden die Corona-Regelungen der herausgehobenen Bedeutung der Fitnessbranche gerecht. Die Regelungen schaffen in allen Bundesländern Sicherheit und Planbarkeit für die Fitnessstudios und alle weiteren Einrichtungen mit gemeinsamen körperlichen Aktivitäten.“
Die Regelungen schaffen in allen Bundesländern Sicherheit und Planbarkeit für die Fitnessstudios und alle weiteren Einrichtungen mit gemeinsamen körperlichen Aktivitäten. Endlich werden die Corona-Regelungen der herausgehobenen Bedeutung der Fitnessbranche gerecht.
Der Bundestagsabgeordnete teilte daher abschließend mit: „Bei einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder sonstigen kritischen Infrastrukturen werden Maßnahmen mit Parlamentsbeschluss möglich sein. Kapazitätsbeschränkungen auch in Indoor-Sportstätten sind in diesen Fällen dann möglich.“