Stand: 04.10.2022 | 10:06 Uhr

Corona Verordnung

Baden-Württemberg

Hinweis: Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Bitte informieren Sie sich über alle Änderungen, die Ihr Bundesland betreffen und überprüfen Sie, ob Ihr Landkreis oder Ihre Stadt abweichende Verordnungen festgelegt hat. Setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt in Verbindung.

Corona-Verordnung des Landes in der ab 3. April 2022 gültigen Fassung

§ 2 Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von Innenräumen werden generell empfohlen.