Existenzgründung - Fitness-Studio

Allgemeine Informationen zur Gründung eines Fitness-Studios

 

Zu Beginn des geplanten Vorhabens sollte grundsätzlich eine gut durchdachte, schlüssige Unternehmenskonzeption erstellt werden. Diese dient zur Vorlage bei den Banken und ggf. zur Beantragung von Fördermitteln. Zudem werden mit Hilfe einer solchen Konzeption fachliche Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer oder des Fachverbandes eingeholt. Achten Sie darauf, dass Ihr Unternehmenskonzept für externe "Dritte" nachvollziehbar bleibt. Es sollte daher klar strukturiert und auf das Wesentliche beschränkt sein. Empfehlenswert ist es, für die Erstellung eines Unternehmenskonzeptes Unternehmensberater mit branchenspezifischen Kenntnissen zu beauftragen, um eine objektive Planung bzw. Beurteilung des Vorhabens zu erreichen. Im Anfangsstadium der Planung einer Fitness- und Freizeitanlage sollte ein persönliches Beratungsgespräch mit den Existenzgründungsberatern des Fachverbandes oder der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer geführt werden. Zum Angebot des Fachverbandes und den Handelskammern gehören neben der persönlichen Beratung auch Existenzgründerseminare. Nutzen Sie diese Entscheidungshilfen, um sich rechtzeitig und ausführlich zu informieren. Im Vorfeld übersehene Planungsmängel können den späteren Erfolg Ihres Vorhabens gefährden.


Um die mit einer Existenzgründung verbundenen Risiken so niedrig wie möglich zu halten, planen Sie Ihr Vorhaben äußerst sorgfältig. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um sich auf Ihre Selbstständigkeit vorzubereiten. Überstürzen Sie nichts. Beziehen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt und/oder einen Steuerberater Ihres Vertrauens mit ein, der Sie in der Gründungsphase (Wahl der Rechtsform, Prüfung von Verträgen etc.) und den Folgejahren begleitet. Eine frühzeitige juristische Beratung schützt vor teuren Fehlentscheidungen.

Eine frühzeitige Beratung ist auch für den Bereich Versicherungen dringend zu empfehlen. Als Existenzgründer eröffenen sich Ihnen vielfältige Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg. Sie übernehmen mit dem Entschluss zur Selbstständigkeit aber nicht nur die Verantwortung für Ihre eigene Person, sondern auch für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter sowie Ihre Mitglieder. Die sich daraus ergebenen Risiken sollten Sie kennen und den optimalen Versicherungsschutz sicherstellen. Die Gothaer Versicherungen - als kompetenter Partner der Fitness-Branche - steht Ihnen bei dieser komplexen Aufgabenstellung hilfreich zur Seite. Bei Fragen können Sie sich direkt an den Gothaer Berater für die Fitnesswirtschaft in Ihrer Region wenden. Die Adressen können Sie beim DSSV unter der Telefonnummer 040 - 766 24 00 erfragen.

Existenzgründer können Zuschüsse für Coaching- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Berater kann in der KfW-Beraterbörse frei gewählt werden. In den alten Bundesländern wird ein Zuschuss von bis zu 50% (maximal 3000,00 €) zu den Beratungskosten gewährt. In den neuen Bundesländern sowie im Regierungsbezirk Lüneburg beträgt der Zuschusss bis zu 75% (maximal 4500,00 €).

Informationen zu den Beratuntgszuschüssen und Förderprodukten können Sie über die KfW Mittelstandsbank erhalten. Für potenzielle Existenzgründer und junge Unternehmer ist eine Info-Hotline 01801 - 24 11 24 (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr, zum Ortstarif) geschaltet. Weitere Informationen - insbesondere Kontaktmöglichkeiten - können Sie auch unter www.kfw-mittelstandsbank.de abrufen.

Darüber hinaus können Sie im Internet weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten. Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprodukte des Bundes, der Länder und der EU. Unter www.foerderdatenbank.de können Sie einfach und schnell nach geeigneten Finanzierungshilfen für Ihren Unternehmensstart suchen.

Wichtig!

Informieren Sie sich vor den Bankgesprächen über die Förderprogramme. Vergleichen Sie diese mit den Kreditkonditionen Ihrer Hausbank.
Die Beantragung von Fördermitteln setzt voraus, dass der Antragsteller eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen kann. Zudem muss der Existenzgründer in angemessenem Umfang Eigenkapital (Richtgröße ca. 15% bis 20%) einbringen. Die Anträge für Fördermittel werden grundsätzlich über die Hausbank beim zustädnigen Förderinstitut eingereicht. Eine Antragstellung unter Umgehung der Hausbank ist nicht möglich. Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, denn Nachfinanzierungen und Umschuldungen sind nicht möglich. Dies bedeutet, dass der Antragsteller vor dem Kreditantrag keine verbindlichen Mietverträge, Lieferverträge für Geräte etc. abgeschlossen haben darf.




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